Der Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert!

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Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spaziergänge in einer Arbeitspause sind jedoch sog. “eigenwirtschaftliche Verrichtungen”. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies nach einem Urteil des LSG Hessen (24.7.2019 – L 9 U 208/17) kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.. Was war geschehen? Ein 1962 geborener Versicherter arbeitete als Fondsmanager bei einer Investmentgesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weitgehend frei bestimmen. …

Arbeitsunfall auch anlässlich der Reha möglich (Spaziergang)

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Ein Sonntagsspaziergang während einer stationären Rehabilitation kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, dass der Spaziergang der stationären Behandlung dient und der Spaziergang zudem objektiv kurgerecht war (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2017 – S 6 U 545/14). Der 60-jährige Kläger war während einer stationären Rehabilitation bei einem Sonntagsspaziergang beim …