Berliner “Kita-Gutschein” darf nicht wegen Umzugs einer Familie nach Brandenburg befristet werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Kind, das bereits eine Berliner KiTa besucht, darf diese auch nach seinem Wegzug nach Brandenburg bis zum Schuleintritt weiterbesuchen, solange die Brandenburger Kommune die Kosten übernimmt. (Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 7.7.2017 – 18 K 243.17). Was war geschehen? Die im Oktober 2015 geborene Klägerin besuchte seit dem 01.09.2016 eine Kita in Marzahn-Hellersdorf auf der Basis eines vom Land Berlin erteilten …