Eine Krankenkasse muss die Kosten einer Sterilisation nach eim Urteil des SG Mainz vom 4.5.2018 (S 16 KR 113/16) auch dann nicht übernehmen, wenn es aus medizinischen Gründen zwar sinnvoll ist, eine weitere Schwangerschaft zu verhindern, die Behandlung aber nicht unmittelbar an einer Krankheit ansetzt, sondern einen gesunden Eileiter betreffen würde. Was war geschehen? Die 28-jährige Klägerin ist Mutter von …