Verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar. Dies kann nach einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG; Urteil vom 15.12.2016, Az. 2 AZR 42/16) aber dann anders …