Eine Tagesmutter ist mit ihrem Begehren gescheitert, vom Jugendhilfeträger einen höheren Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson in Höhe von 2,70 Euro je Kind und Stunde im konkreten Fall gerichtlich nicht zu beanstanden sei. Der vom Jugendhilfeträger vorgenommene Abschlag von den …
BVerwG: Keine höhere Förderungsleistung für Tagesmütter und -väter
Eine Tagesmutter ist mit ihrem Begehren gescheitert, vom Jugendhilfeträger einen höheren Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson in Höhe von 2,70 Euro je Kind und Stunde im konkreten Fall gerichtlich nicht zu beanstanden sei. Der vom Jugendhilfeträger vorgenommene Abschlag von den …