LSG Berlin-Brandenburg: Geringfügige Wegeunterbrechungen sind für den Wegfall des Versicherungsschutzes relevant

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Die Unterbrechung der Fortbewegung zum Ort der Tätigkeit zum Zwecke einer privaten Verrichtung unterliegt nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8.10.2020 (Az. L 3 U 134/19) nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Zurücklegen einer 100 m langen Wegstrecke entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zur Arbeitsstelle, um das Nummernschild eines Unfallverursachers zu fotografieren, stellt breits keine geringfügige Unterbrechung des Weges zur Arbeitsstätte mehr …

LSG Baden-Württemberg verneint Wegeunfall auch auf gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit

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Nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsweg ist ein Wegeunfall. So fehlt es nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2018 (Az.: L 8 U 4324/16) am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit, wenn der Versicherte mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause losfährt, um noch private Besorgungen zu erledigen, und zwar auch dann, wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen …