Ein Unterhaltsvorschuss ist auch für in Portugal lebende Kinder möglich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Mit Urteil vom 18.12.2017 (Az.: 5 C 36.16) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass es einem Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht entgegensteht, dass die betroffenen Kinder in Portugal leben, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist und hat damit das gesetzlich eigentlich festgeschriebene Erfordernis des Wohnsitzes in Deutschland für unanwendbar erklärt. Was war geschehen? Die …