LSG Niedersachsen-Bremen: Die Verschwendung einer Erbschaft kann Grundsicherungsleistungen kosten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Verschwendet ein Hartz-IV-Empfänger ein Erbe in Höhe von rund 200.000 Euro innerhalb von zwei Jahren und bezieht danach erneut Grundsicherungsleistungen, so darf er diese Leistungen nicht behalten, da er nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2018 (L 13 AS 111/17) seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeigeführt habe. Was war geschehen? Ein 51-jähriger Hartz-IV-Empfänger hatte nach dem …