LAG Berlin-Brandenburg: Keine Kündigung wegen Verweigerung angeordneter Telearbeit

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 10.10.2018 (Az.: 17 Sa 562/18) nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist deswegen unwirksam. Was war geschehen? Der Arbeitgeber beschäftigte den Kläger als Ingenieur; …