Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 29.08.2023 (Az.: 6 L 676/23), mit dem der Eilantrag eines Kindes abgelehnt wurde, die Stadt Münster zu verpflichten, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder – hilfsweise – in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Der Fall: Arbeitszeiten der Eltern …
Stadt kann eine Privat-Kita nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen
Das Jugendamt kann eine private Kindertagesstätte nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster am 6.7.2023 (Az. 6 L 558/23) klargestellt. Der Kita-Träger gestalte sein Rechtsverhältnis zum Bürger autonom und agiere dabei ausschließlich im Bereich des bürgerlichen Rechts, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Eilantrag der Eltern eines unter dreijährigen Kindes bleibt damit erfolglos.
Stadt Münster muss trotz fehlender Kapazitäten Kita- oder Tagespflegeplatz nachweisen
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit einem Beschluss vom 7.6.2023 (Az. 6 L 409/23) der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem unter dreijährigen Kind ab dem 1.8.2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Umfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung …
Vergabe von Kita-Plätzen in Münster beanstandet
Das Verwaltungsgericht Münster hat es der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem im Februar 2016 geborenen und im Innenstadtbereich Münsters wohnenden Kind einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die in nicht mehr als 15 Minuten von der elterlichen Wohnung erreichbar ist. Es reiche nicht, …