BAG: Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber

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Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einem Urteil des BAG vom 25.01.2024 (Az. 8 AZR 318/22) kein öffentlicher Arbeitgeber. Der Fall Der schwerbehinderte Kläger hatte sich um …

Die Benachteiligung eines Schwerbehinderten ist bereits durch den Arbeitsvertrag möglich!

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Die in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes zu unterliegen, indiziert bereits eine Benachteiligung wegen einer Behinderung. Auch die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung bei einer Einstellung ist unzulässig. Das sind die Kernaussagen eines Urteils des ArbG Hamburg vom 27.6.2017 – 20 Ca 22/17 (BeckRS 2017, 119652). Frage nach der Behinderung im Einstellungsgespräch …