Nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsweg ist ein Wegeunfall. So fehlt es nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2018 (Az.: L 8 U 4324/16) am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit, wenn der Versicherte mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause losfährt, um noch private Besorgungen zu erledigen, und zwar auch dann, wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen …