BAG: Der Arbeitgeber darf die stufenweise Wiedereingliederung eines Schwerbehinderten bei begründeten Zweifeln an der Gesundheitseignung ablehnen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Arbeitgeber können nach einem Urteil des BAG vom 16.5.2019 (Az. 8 AZR 530/17) nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX a. F. (jetzt: § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX) verpflichtet sein, einer stufenweisen Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Beschäftigten gemäß dem Wiedereingliederungsplan des behandelnden Arztes zuzustimmen, dürfen den Wiedereingliederungsplan aber ablehnen, wenn die begründete …