BVerwG: Zuvor zuständiger Jugendhilfeträger muss die Kosten für die Unterbringung eines Kindes in neuer Tageseinrichtung nicht erstatten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich ein Kind in einer Tageseinrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung dafür angefallener Kosten gegenüber dem Jugendhilfeträger, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind zuvor in einer Kindertagesstätte betreut worden war (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Urteil vom 23.10.2018, Az.: 5 C 15.17). Was war geschehen? Ein dreijähriges Kind nahm im zugrundeliegenden Fall zunächst in …