Unfallversicherungsschutz für ein „Begleitkind“ in einer Mutter-Kind-Kur

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Kind, das seine Mutter zu einer Mutter-Kind-Kur begleitet, ohne therapiebedürftig zu sein, dort jedoch eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.5.2017L 10 U 762/15, BeckRS 2017, 115649)

Siehe hierzu die Anmerkung von Schwede in NZFam 2017, 727!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert