VG Aachen: Fehlerhafte Festsetzung der Beitragssätze für KiTa-Einrichtungen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die unterschiedlich hohe Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege ist nach einem Urteil des VG Aachen vom 14.6.2017 (Az. 8 K 1427/14) rechtmäßig. Die hier überprüfte Beitragssatzung war jedoch rechtswidrig, weil die Beitragssätze fehlerhaft festgesetzt wurden.

Die Entscheidung ist wichtig, weil sie geradezu lehrbuchartig die zentralen Rechtmäßigkeitsfragen, die sich um eine KiTa-Gebührensatzung gruppieren können, aufgreift und erläutert und somit wichtige Argumente zur Verfügung stellt, wenn es gilt, eine Gebührensatzung zu überprüfen. Vordergründige Ungerechtigkeiten, wie sie hier von den Klägern gerügt wurden, können so in den Hintergrund treten, wenn die streitige Satzung insgesamt rechtlich nicht haltbar ist.

Ausführlich dazu und zum Volltext der Entscheidung Schwede, NZFam 2017, 975!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert