VG Berlin: Kein Kita-Platz im Eilverfahren bei Kapazitätsmangel

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Ein Kita-Platz kann trotz gesetzlichen Anspruchs nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden, wenn der Anspruch mangels Kapazität nicht erfüllbar ist. An die Stelle des primären Anspruchs trete dann ein Aufwendungsersatzanspruch für eine selbstbeschaffte Kinderbetreuung (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2018 – VG 18 L 43.18).

Das VG erläutert, dass der Antragsteller zwar nach dem SGB VIII bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege habe. Auch müsse der zuständige Träger der Jugendhilfe grundsätzlich sicherstellen, dass für jedes Kind, das einen solchen Rechtsanspruch besitzt und für das ein entsprechender Bedarf geltend gemacht wird, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung stehe. Allerdings könne das zuständige Bezirksamt diesen Anspruch mangels Kapazität derzeit nicht erfüllen. Den Antragsgegner treffe im Rahmen seiner unbedingten Garantie- und Gewährleistungshaftung zwar die Pflicht, neue Dienste sowie Einrichtungen zu schaffen und damit das unzureichende Angebot zu erweitern. Dies lasse sich aber nicht so kurzfristig sicherstellen, dass der Antragsteller davon profitieren und ihm umgehend ein Betreuungsplatz zugewiesen werden könnte. Daraus resultiere aber kein subjektives Recht auf Neuschaffung von Kapazitäten, weil der Grund vor allem der nicht kurzfristig zu beseitigende Fachkräftemangel sei.

Das VG hebt jedoch hervor, dass der Antragsteller damit aber nicht gänzlich schutzlos gestellt sei. Vielmehr wandle sich sein Primäranspruch in einen Sekundäranspruch auf Aufwendungsersatz in Form der Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Hilfe um, wenn der Rechtsanspruch wie hier leer laufe.

Anmerkung von RA Joachim Schwede: Eine sehr wichtige Entscheidung. Sie stellt sich gegen die Entscheidungen anderer Gerichte, u.a. des BGH, die Kapazitätsmängel unisono als Argument ablehnen.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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