Weiterleitung des Kindergeldes bei Überweisungen an das Kind

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

1. Eine Weiterleitung des Kindergeldes an das nicht im Haushalt des Leistungsempfängers lebende Kind i.S.v. § 1 Abs. 1  Nr. 8 Alg II-V ist auch dann gegeben, wenn der Leistungsberechtigte – im Einvernehmen mit dem Kind – mit dem auf seinem Konto eingegangenen Kindergeld regelmäßig die (das Kindergeld übersteigende) Miete für die eigene Wohnung des Kindes zahlt.

2. Dies gilt auch für sonstige Direktzahlungen des Leistungsberechtigten auf Verbindlichkeiten des Kindes, die dessen soziokultureller Existenzsicherung (einschließlich des Ausbildungsbedarfs) dienen, wie bspw. für Stromkosten oder Studiengebühren.

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2016L 4 AS 22/15, BeckRS 2016, 124463

Besprochen von RA Joachim Schwede in NZFam 2017, 822.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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