Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist unternehmerische Pflicht. Dabei geht es nicht um die psychische Verfassung der Beschäftigten, sondern um die Gestaltung der Arbeit im Hinblick auf psychische Belastungen. Handlungshilfen zu Vorgehensweise, Methoden und Instrumenten unterstützen die Arbeitgeber. Sie müssen geeignete Maßnahmen festlegen und umsetzen. Hilfreiche Tipps dazu kann man hier nachlesen!

Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.