Gerade in großen Unternehmen mit vielen Standorten sind Mannschaftsturniere, sei es Fußball, Tennis o.ä. nicht selten. Verletzungen anlässlich solcher Turniere gehören zum Alltag – genauso, wie sich anschließende Streitigkeiten mit den Berufsgenossenschaften über die Frage, ob es sich dabei um (versicherte) Arbeitsunfälle handelt oder nicht. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat nun in einem solchen Fall recht grundsätzlich dazu Stellung genommen, ob solche Turniere versicherter Betriebssport sind oder nicht (Beschluss vom 25.05.2022, Az. L 17 U 210/20).
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.