Wann tritt die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes in Kraft?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die lange angekündigte Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes im Bundesdatenschutzgesetz tritt erst am 25.5.2018 in Kraft. Ab dann gilt der neue § 26 BDSG, der den Vorgänger § 32 BDSG a.F. ersetzt. Dieser wird dann folgenden Wortlaut haben: “§26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses” (1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungs-verhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die …