BGH: Befristeter Ausschluss des Kündigungsrechts bei Kinderbetreuungsplätzen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Vom Klauselverbot des § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB sind nach einem Urteil des BGH vom 7.6.2018  (Az. III ZR 351/17) nur solche Kündigungsfristen erfasst, die eingehalten werden müssen, damit es nicht zu einer – auch stillschweigenden – Verlängerung des Vertrags kommt. Eine formularvertragliche Regelung, welche die Möglichkeit, einen Kinderkrippenbetreuungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, für die …