Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i.S.v. § 84 II SGB IX ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.10.2017 (Az. 10 AZR 47/17) auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen. Was war geschehen? …