Nach dem BAG-Urteil – Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon jetzt?

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Bereits der EuGH hatte im Jahr 2019 in seiner CCOO-Entscheidung (Az. C-55/18) eindeutig gefordert, dass die Arbeitszeiterfassung in die Tat umgesetzt werden muss. Sowohl die „GroKo“ als auch die „Ampel“ haben bislang wenig in diese Richtung unternommen. Nun aber hat das BAG mit einer die arbeitsrechtliche Praxis doch sehr überraschenden Entscheidung (Beschluss vom 13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21) lapidar festgestellt, …

BAG: Trotz Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers kein Initiativrecht des Betriebsrats

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Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21). Schon aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § …