Ein bestreikter Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.8.2018 (Az. 1 AZR 287/17) grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch die Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Was war geschehen? Der Kläger ist bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen als Verkäufer vollzeitbeschäftigt. In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Betrieb, in dem er eingesetzt ist, an …