Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Arbeitgeberinnen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit einem am 05.08.2020 veröffentlichtem Beschluss vom 09.07.2020 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte über die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb richteten (Az. 1 BvR 719/19; 1 BvR 720/19). Die Kammer entschied, dass die nicht tarifgebundenen Beschwerdeführerinnen durch …