ArbG Bonn: Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Bonn vom 08.07.2021 (1 Ca 308/21) hat ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers. Was war geschehen? Die Parteien schlossen mit Wirkung zum 01.09.2020 einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger ab. Sie vereinbarten eine Ausbildungsvergütung i.H.v. 775,- EUR brutto. Der Arbeitgeber …