Die Anzeige einer vom Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten begangenen Verletzung von Quarantänebestimmungen stellt nach einem Urteil des ArbG Dessau-Roßlau keinen Kündigungsgrund dar. Das Gericht überträgt damit wichtige Rechtsgrundsätze des Kündigungsrechts in das Pandemie-Umfeld. Eine Anmerkung zur Entscheidung finden Sie hier.
ArbG Dessau-Roßlau: Anzeige der Verletzung von Quarantänebestimmungen bei Covid-19-Pandemie durch den Arbeitnehmer ist kein Kündigungsgrund
Die Anzeige einer von dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten begangenen Verletzung von Quarantänebestimmungen stellt nach einem Urteil des ArbG Dessau-Roßlau vom 12.08.2020 (1 Ca 65/20) keinen Kündigungsgrund nach § 626 BGB oder § 1 KschG dar.