Unterlassungsanspruch des Betriebsrats beim Fehlen einer mitbestimmten Gefährdungsbeurteilung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Betriebsrat hat nach einem Beschluss des LAG Schleswig-Holstein (vom 12.1.2021, Az. 1 TaBVGa 4/20) im Hinblick auf den beabsichtigten Umzug einer Betriebsstätte und der Inbetriebnahme eines neuen Arbeitsmittels keinen Anspruch auf Unterlassung dieses Umzugs, auch wenn der Arbeitgeber entgegen den § 3 Abs. 3 ArbStättV und § 4 Abs. 1 BetrSichV keine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.