Einem dreijährigen Kind kann nach einem Beschluss des OVG Münster vom 29.10.2021 (12 B 1277/21) der Zugang zu einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden, wenn die nach dem Infektionsschutzgesetz für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen erforderliche Masernschutzimpfung oder eine entsprechende Kontraindikation nicht hinreichend nachgewiesen ist. Was war geschehen? Dem antragstellenden dreijährigen Jungen war trotz eines wirksamen Betreuungsvertrags der Besuch einer Kindertageseinrichtung in der …