BAG: Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist zulässig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nach einem Urteil des BAG vom 30.03.2023 (2 AZR 309/22) nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.