2G-Plus und negativer Test für Teilnahme an Sommerfest

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Kli­nik darf die Teil­nah­me an ihrem Som­mer­fest von der 2G-Plus-Re­ge­lung und der Vor­la­ge eines ne­ga­ti­ven Tests ab­hän­gig ma­chen. Dies hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg ent­schie­den und den Eil­an­trag eines Ar­beit­neh­mers auf Teil­nah­me an der Feier ohne Ein­hal­tung die­ser Re­geln ab­ge­lehnt (Beschluss vom 1.7.2022, Az. 6 Ta 673/22).