LAG Schleswig-Holstein: Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 II AGG i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern zu. …