BAG entscheidet zu den Grenzen der tariflichen Regelungsmacht

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. Eine solche Bestimmung liegt nach einem Urteil des BAG vom 13.5.2020 (4 AZR 489/19) außerhalb der tariflichen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien. Was war geschehen? Der Arbeitsvertrag …