ArbG Siegburg bestätigt: Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Masken-Unverträglichkeit

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden und damit in der Hauptsache die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt (Urteil vom 18.08.2021, Az. 4 Ca 2301/20). Was war …