ArbG Siegburg: Keine Beschäftigung ohne Maske

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Arbeitgeber darf nach einem Urteil des ArbG Siegburg vom 16.12.2020 (Az. 4 Ga 18/20) das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Was war geschehen? Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und …