FG Rheinland-Pfalz: Das Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern statt den Eltern zustehen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Großeltern können für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten, wenn Mutter und Kind zwar aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern ausziehen, das Kind aber tatsächlich überwiegend nach wie vor im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird, so das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 29.08.2017 (Az.: 4 K 2296/15), da es bei mehrfachen sog. “Haushaltsaufnahmen” keinen vorrangigen Kindergeldanspruch der leiblichen Eltern …