LAG Köln: Den Absender einer E-Mail trifft die volle Beweislast für deren Zugang

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Den Ab­sen­der einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Dar­le­gungs- und Be­weis­last dafür, dass die E-Mail dem Emp­fän­ger zu­ge­gan­gen ist. Ihm kommt nach einem Urteil des LAG Köln vom 11.1.2022 (4 Sa 315/21) keine Be­weis­er­leich­te­rung zu­gu­te, wenn er nach dem Ver­sen­den keine Mel­dung über die Un­zu­stell­bar­keit der E-Mail er­hält. Was war geschehen? Strittig war die Verpflichtung des Klägers, …