ArbG Berlin: Keine AGG-Entschädigung nach “Mobbing” wegen ostdeutscher Herkunft

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit seinem Urteil vom 15.08.2019 entschieden (Az.: 44 Ca 8580/18). Was war geschehen? Der Kläger wurde von einem Zeitungsverlag als stellvertretender Ressortleiter beschäftigt. Er nahm den Arbeitgeber auf Entschädigung, …