BAG: Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist nach einem Urteil des BAG vom 31.03.2021 (5 AZR 292/20; 5 AZR 148/20) keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und …