BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die so genannte “Einheit des Verhinderungsfalls”

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist nach einem Urteil des BAG vom 11.12.2019 (5 AZR 505/18) auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte …