Keine 2G-Zugangregel für eine Betriebsräteversammlung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Einem Be­triebs­rats­mit­glied kann nach einem Beschluss des ArbG Bonn vom 15.11.2021 (Az. 5 BVGa 8/21) die Teil­nah­me an einer Be­triebs­rä­te­ver­samm­lung nicht unter Hin­weis auf eine “2G-Re­ge­lung” ver­sagt wer­den, wenn es zu Be­ginn der Sit­zung einen ne­ga­ti­ven PCR-Test vor­legt. Die Teil­nah­me ge­hö­re zur Aus­übung des Be­triebs­rats­man­da­tes und diese könne nicht von der Vor­la­ge eines Impf- oder Ge­ne­sungs­nach­wei­ses ab­hän­gig ge­macht wer­den.