Eine Kindertagesstätte mit Haupt- und Nebenstelle hat im Einzelfall Anspruch auf eine einheitliche Betriebserlaubnis

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Das von dem Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 S. 1 SGB VIII geforderte Merkmal des Orts- und Gebäudebezugs ist auch erfüllt, wenn die Einrichtung, deren Betrieb zur Genehmigung gestellt wird, nach der Konzeption des Einrichtungsträgers aus zwei oder mehr Einrichtungsteilen an unterschiedlichen Standorten besteht. BVerwG, Urteil vom 24.8.2017 – 5 C 1.16, BeckRS 2017, 131395 Siehe hierzu die Anmerkung …

BVerwG: Kindertagesstätte mit Haupt- und Nebenstelle hat im Einzelfall einen Anspruch auf eine einheitliche Betriebserlaubnis

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Eine Kindertagesstätte, die nach der Konzeption ihres Trägers räumlich dezentral in Form einer Hauptstelle und einer in einem Nachbarort gelegenen Nebenstelle betrieben werden soll, kann als eine Einrichtung i.S.d. Kinder- und Jugendhilferechts Gegenstand einer einheitlichen Betriebserlaubnis sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 24.08.2017 entschieden (Az.: 5 C 1.16). Sachverhalt Die klagende Kirchengemeinde war zunächst Trägerin einer viergruppigen Kindertagesstätte …