BVerwG: Anspruch von Tagespflegepersonen auf die hälftige Erstattung ihrer Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht zu kürzen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Jugendämter müssen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts  vom 28.02.2019 (5 C 1.18) selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten und dürfen sie nicht um Aufwendungen für die Beitragsanteile kürzen, die rechnerisch auf die im Rahmen der Beitragsbemessung angerechneten Einnahmen ihres Ehe- oder Lebenspartners zurückzuführen sind. Was war geschehen? Die als Tagesmutter …