BVerwG: Die Stadt München muss die Kosten für einen selbstbeschafften “Luxus-Kita”-Platz nicht übernehmen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

In dem als  “Luxus-Kita”-Fall bekannt gewordenen Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun mit Urteil vom 26.10.2017 entschieden, dass die Stadt München die Kosten für den von den Eltern selbst beschafften Kita-Platz nicht übernehmen muss. Versäumt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe es, einem Kind einen geeigneten Betreuungsplatz nachzuweisen, müsse er gleichwohl die Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz nicht übernehmen, wenn diese Kosten …