«Krankfeiern» auf Party rechtfertigt die fristlose Kündigung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann nach einem Urteil des ArbG Siegburg vom 16.12.2022 (5 Ca 1200/22) dann gerechtfertigt sein. Der Fall Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2017 als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie war für …