ArbG Bonn verneint eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei einer rechtsmissbräuchlichen Bewerbung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein älterer Stellenbewerber, der sich bei einem Arbeitgeber nur bewirbt, um nach einer “heraufbeschworenen” Absage eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu erhalten, verhält sich rechtsmissbräuchlich und kann keine Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn mit Urteil vom 23.10.2019 entschieden (Az.: 5 Ca 1201/19). Was war geschehen? Die Beklagte war auf der Suche nach einem …