Wer Kollegen auf der Toilette einsperrt, kann fristlos gekündigt werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann gerechtfertigt (Urteil des ArbG Siegburg vom 11.2.2020, 5 Ca 1397/20). Was war geschehen? Der Kläger war bei der Beklagten seit über …