Die Betreiberin eines Seniorenheims muss Mitarbeiter, die nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, nicht weiter beschäftigen. Das LAG Hessen hat die Eilanträge von zwei ungeimpften Pflegekräften abgewiesen (Urteil vom 11.08.2022, Az. 5 SaGa 728/22). Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. Das Gericht verwies auf das Interesse der Heimbewohner, vor einer Gesundheitsgefährdung bewahrt zu werden. Vor diesem Hintergrund sei die …