Lange Zeit war der Schutz der nicht rauchenden Belegschaft vor den Auswirkungen des Tabakrauchs der rauchenden Belegschaft vor allem ein Thema des Arbeitsschutzes. Nicht zuletzt durch die eindeutige Regelung in § 5 ArbStättV konnte nicht mehr umstritten sein, dass ein entsprechender Schutz zu gewährleisten ist – nicht aber, wie dieser sinnvoll umzusetzen ist. Nicht zuletzt der Umstand, dass dabei auch …